#fragdenLUX – der Ratgeber für Medizinstudenten, Berufsstarter und Ärzte

Was Ärzte zum Thema Berufsunfähigkeit wissen sollten.

Wer auf Dauer krank bleibt ersetzt im Idealfall mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU), entfallenes Arbeitseinkommen. Das ist eine BU-Rente. Sie ist die zweitwichtigste Police nach der Haftpflicht.

Versorgungswerke zahlen ihren Versicherten erst dann eine BU-Rente, wenn diese wegen Krankheit vollständig aus ihrem Beruf ausscheiden müssen.

Beim privaten Versicherer gelten als Auslöseschwelle meist nur 50 Prozent BU-Quote, damit der Arzt eine Rente bekommt. Hierbei wird die Tätigkeit des Mediziners vom Versicherer sehr genau in seinem Vertrag beschrieben, etwa als Orthopäde in einer Akutklinik. Kann dieser Facharzt seiner konkreten ärztlichen Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr nachkommen, leistet die private BU-Police die vereinbarte Rente, ohne auf eine Tätigkeit in einer Reha-Klinik verweisen zu können.

Ebenfalls wichtig ist der lückenlose Übergang der BU- in die Altersrente. Um hierbei alle Möglichkeiten optimal auszunutzen, sollten Medizinmänner und -frauen fachkundigen Rat einholen.

Absicherungsmotive

Leben und Überleben kosten Geld. Wer für sein Geld arbeiten muss tut gut daran, dieses Einkommen gegen Widernisse abzusichern. Die zwei Hauptrisiken, die das Einkommen bedrohen, sind Haftung für verschuldete Schäden und Verlust der Arbeitsfähigkeit. Letzteres ist das Ergebnis von Unfall oder Krankheit.

Deutsche Sozialsysteme bieten einen gewissen Grundschutz, damit wir nicht unter Brücken oder in Höhlen wohnen müssen. Für alles darüber hinaus muss jeder selbst sorgen.

Ursachen einer Berufsunfähigkeit

Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist hoch. Die Ursachen vielfältig. Erkrankungen der Psyche haben in den letzten Jahren anteilig deutlich zugenommen. Im Jahr 2016 waren Nervenerkrankungen einschließlich Psyche noch mit 32% beteiligt. 2021 lag der Anteil bereits bei 37%.

Quelle: GDV, Stand 2021

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jeder der auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist.

Beispiel: Anna

Im Sinne einer besseren Verständlichkeit greifen wir nachfolgend immer mal wieder auf die fiktive Beispielärztin Anna Alea zurück. Anna ist 33 Jahre alt, kinderlos und Single. Sie verdient als Fachärztin für Innere Medizin in einer Akutklinik 78 TEUR brutto pro Jahr. Ihr Studium hat sie im Alter von 26 Jahren abgeschlossen und direkt im Anschluss ihre Facharztausbildung begonnen. Anna ist gesetzlich krankenversichert und zugunsten des Ärzteversorgungswerkes von der Gesetzlichen Rentenversicherung befreit.

Zuerst: arbeitsunfähig

In den allermeisten Fällen wird niemand von heute auf morgen berufsunfähig. Einer BU geht nahezu immer eine Arbeitsunfähigkeit (AU) voraus.

Erkrankt oder verunfallt ein Angestellter und muss dashalb seiner Arbeit vernbleiben, schreibt ihn sein behandelnder Arzt arbeitsunfähig. Für die ersten 6 Wochen besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Hierbei bekommt der Angestellte sein bisheriges Gehalt in voller Höhe „fortgezahlt“. Ab Woche sieben zahlt die zuständige Krankenkasse Krankengeld. Privat Versicherte erhalten Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung, sofern das im Vertrag vereinbart ist.

Das Netto-Krankengeld der Gesetzlichen Kassen entspricht max. 77% des letzten Nettoeinkommens (2023 = max. 3.062 €/Monat) und wird längstens für 72 Wochen gezahlt.

Privat Versicherte sollten von ihrem Krankengeld weiter Beiträge an die Ärzteversorgung abführen. Der Beitrag zur Privaten muss während einer Arbeitsunfähigkeit vom Versicherten in voller Höhe weitergezahlt werden.

Anna´s Einkommen würde folgenden Verlauf nehmen:

Spätestens 78 Wochen nach Beginn der AU stellt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ein.

Exkurs Ärzteversorgung

Ärzte sind Pflichtmitglied in der für ihren Kammerbezirk zuständigen Ärzteversorgung. Wer sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit hat, zahlt zusammen mit seinem Arbeitgeber 18,6% seines Bruttoeinkommens, höchstens 1.320,60 EUR Ost (1.357,80 EUR West) Monatsbeitrag (Stand 2023). Für niedergelassene Ärzte gibt es je nach Ärzteversorgung unter Umständen andere Sätze und Höchstgrenzen.

Neben Hinterbliebenenrenten und einer Altersrente gewährt die Ärzteversorgung auch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Die Definition, wann eine Berufsunfähigkeitsrente fällig wird, unterscheidet sich ebenso wie die Berechnung der Rentenhöhe bei den meisten der 18 ärztlichen Versorgungswerke.

Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt definiert den Anspruch folgendermaßen:
(ASO, Stand: Januar 2017 – § 17 Berufsunfähigkeitsrente)
(1) 1Jedes Mitglied der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt, das mindestens für einen Monat seine Versorgungsabgabe geleistet hat und das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung des ärztlichen Berufes unfähig ist und deshalb seine gesamte ärztliche Tätigkeit einstellt, erhält auf Antrag eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit länger als 90 Tage dauert. 2Die Rentenzahlung beginnt mit der Einstellung der ärztlichen Tätigkeit, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Erkrankung gestellt wird, sonst mit dem Monat der Antragstellung.“

Im Klartext:  wer theoretisch noch in der Lage ist, z.B. ein oder zwei Stunden täglich irgendeine ärztliche Tätigkeit auszuüben, hofft vergebens.

Wird tatsächlich eine 100%ige Berufsunfähigkeit bescheinigt, wird´s möglicherweise kompliziert. Denn in diesem Fall gibt es bei einigen Versorgungswerken zweierlei Renten.

  1. eine Rente aus unverfallbarer Anwartschaft (aufgrund der tatsächlich eingezahlten Beiträge).
  2. eine hochgerechnete Rente (die bekommt z.B., wer bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Sinne der Ärzteversorgung versicherungspflichtig im Versorgungswerk ist)

Die Versicherungspflicht in der Ärzteversorgung ist nur bedingt beeinflussbar. So dürfte beispielsweise jemand, der anfänglich „nur“ 50% berufsunfähig ist, bei einer sich später manifestierenden 100%-BU eine Unterbrechung der Versicherungspflicht auslösen und dadurch den niedrigeren Rentenanspruch haben.

Die Rentenansprüche unserer Anna sähen, verglichen mit ihrem Nettoeinkommen in Höhe von 3.700 EUR wie folgt aus:

Nettoeinkommen vs. Versorgungswerkansprüche

Erläuterung:
Nettoeinkommen = 3.700 €
VW Rente bei weniger als 100% BU = 0 €
VW-Rente1 bei 100% BU (unverfallbarer Rentenanspruch) = 535 €
VW-Rente2 bei 100% BU und vorheriger Versicherungspflicht im VW (hochgerechneter Rentenanspruch auf Alter 55) = 2.023 €

Bei den obigen Renten handelt es sich um Bruttorenten. In einem etwaigen Leistungsfall müssen davon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und ggf. auch Einkommenssteuern bezahlt werden.

Private BU-Versicherung

Wem die Leistungen der Ärzteversorgung nicht genügen, der muss privat vorsorgen. Am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Folgende Faktoren beeinflussen maßgeblich das Zustandekommen des gewünschten BU-Schutzes:

  • Gesundheitszustand bei Antragstellung
  • Beruf und Hobbies bei Antragstellung
  • vereinbarter Leistungsumfang
  • vereinbarte Vertragslaufzeiten
  • Anbieter und Bedingungskriterien

Bevor du dich mit Anbietern und Tarifvarianten auseinandersetzt empfiehlt es sich, diese Punkte zu klären:

  1.  Gesundheitszustand / Behandlungshistorie / Hobbies abklären
    Bestehen Erkrankungen / Allergien; welche Ärzte/Kliniken wurden in den vergangenen Jahren aufgesucht, mit welchen Behandlungszeiträumen, Diagnosen, etc.
    Welche Sportarten werden wie ausgeübt? Wird mit gefährlichen Stoffen, o.ä. umgegangen?
    Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich ggf. die Notwendigkeit mehrere Anbieter konkret anzufragen, um konkrete Angebote für deine spezielle Situation zu erfragen. (Es macht wenig Sinn, sich mit Dingen auseinanderzusetzen, die am Ende sowieso nicht zustande kommen).
  2. Bedingungskriterien festlegen
    welche Regelungen sind unverzichtbar, was ist nur VersichererMarketing und wo bist du am ehesten zu Kompromissen bereit?
  3. Technische Vertragsgestaltung abstimmen
    Absicherungsmodell, Rentenhöhe(n), Laufzeiten, Anpassungsmöglichkeiten, Krisenoptionen

Gesundheits- / Behandlungshistorie

So wie ein Gebäudeversicherer wissen will, wie alt die zu versichernde Hütte ist, ob ab und an jemand zu Hause ist oder eine Raketenfabrik nebenan wohnt, bevor er sich auf einen Vertrag mit dir einlässt – so will ein BU-Versicherer vorher wissen, wie gesund jemand ist, ob er gefährlichen Hobbies nachgeht und mit welchem Beruf er/sie/es die Brötchen verdient.

Je nach Ergebnis aus o.g. Befragung kann ein Vertrag
A) zu „Normal“Konditionen,
B) mit Beitragszuschlägen,
C) Ausschlüssen bestimmter Vorerkrankungen oder Tätigkeiten angeboten oder
D) ein Vertragsabschluss verweigert werden.

Alles von der „Norm“ (der Normalannahme) Abweichende kann in einer zentralen Auskunftsdatei der Versicherer gespeichert werden. Und muss beim nächsten Versuch angegeben werden.

Um das zu vermeiden wird ein Kenner bei absehbaren Schwierigkeiten mit Voranfragen arbeiten. Das bedeutet: der Wunschversicherer bekommt deine Daten zur Prüfung und macht ein Angebot, unter welchen Umständen, er den Vertrag annimmt. Bei Normabweichungen erfolgt bei dieser Variante kein Eintrag in die Datei – es ist ja kein Antrag gestellt worden – und, viel wichtiger: die Anfrage muss beim nächsten Versicherer nicht angegeben werden.

Übrigens: schummeln gilt nicht. Das „Vergessen“ von Erkrankungen oder Arztbesuchen ist keine gute Idee. Der Versicherer hat 10 Jahre Zeit, deswegen vom Vertrag zurück zu treten. Wer also eine BU-Police nicht ausschließlich wegen des schönen Papiers kauft ist gut beraten, sich im Vorfeld mit der Frage auseinanderzusetzen: „wann war ich wie oft und wie lange, weshalb bei welchem Behandler mit welcher Diagnose und welchem Endergebnis?“ Vorhandene Arztberichte erleichtern dem Berater die Arbeit und verkürzen den Anfrageprozess.

Gut zu wissen: Risikovoranfrage

Warum solltest du vermeiden, eine Antragsablehnung zu riskieren?

Gelegentlich bieten Versicherer im Rahmen von Sonderaktionen vereinfachten Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei werden deutlich weniger Gesundheitsdaten abgefragt. Allerdings wird auch bei solchen Aktionen grundsätzlich nach abgelehnten Anträgen gefragt. Eine positive Beantwortung würde dem Versicherer die, ansonsten möglicherweise nicht angabepflichtige Vorerkrankung, zur Kenntnis bringen und damit vermutlich den eigentlich guten Plan zum Scheitern bringen.

Deshalb wird ein fachkundiger Makler immer im Vorfeld einer Antragstellung abklären, ob und zu welchen Bedingungen der gewünschte Versicherer bereit ist, dein konkretes BU-Risiko zu versichern.

Technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie sollte eine BU-Absicherung konkret ausgestaltet sein?

Für die Vertragsgestaltung bieten sich zwei grundsätzliche Gestaltungsformen an:

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständige Risikoversicherung (SBU)
    der Beitrag berechnet sich ausschließlich auf das Risiko berufsunfähig zu werden, im Leistungsfall wird für die vereinbarte Dauer (max. 67. Lebensjahr) die vereinbarte Rente gezahlt. Danach ist Schluss
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Kapitalversicherung (BUZ)  -> klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung)
    neben dem Beitrag für die BU-Rente wird zusätzlich Geld in eine Rentenversicherung gespart. Das sorgt dafür, dass nach dem Ende der BU-Rentenzahlung eine zusätzliche Altersrente zur Verfügung steht. Diese Variante lässt sich auch mit 2 Anbietern gestalten (Anbieter 1 für die BU-Rente, Anbieter 2 für BU-Beitragsbefreiung und Kapitalbildung). Es gibt Menschen, die letztgenannte 2-Anbieter-Variante aus 2 Gründen bevorzugen:
    A) die Annahme, dass der beste Risikoversicherer nicht gleichzeitig der beste Vermögensverwalter ist;
    B) die Annahme, dass bei finanziellen Engpässen der Vertrag von Anbieter 2 (Kapitalbildung) einfacher stillzulegen ist, während der Vertrag bei Anbieter 1 (Risiko) unbeeinträchtigt bleibt. Beide Annahmen finden sich in der Praxis nicht grundsätzlich bestätigt.

Wichtiger als die Gestaltung der Absicherung mit einem oder zwei Verträgen die Antwort auf die Frage:

„Wieviel Geld benötige ich wie lange?“

Jemand, der mit der BU-Versicherung seine Grundbedürfnisse absichert, wird lebenslang auf die Rente angewiesen sein. Also muss nach dem Ende der BU-Rentenzahlung (spätestens das 67. Lebensjahr) weiter Geld fließen. Meist steht ab dem 67. Lebensjahr Geld aus dem Versorgungswerk und aus einer betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Je nachdem, wann eine BU eingetreten ist, klafft jedoch eine kleine oder größere Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Diese Lücke gilt es im Vorfeld mit obiger Kapitalversicherung zu schließen.

Derjenige, der nur zeitlich begrenzte Kosten (z.B. die Finanzierungsrate seines Hauses bis zur vollständigen Tilgung) versichert, braucht auch die BU-Rente nur für diesen begrenzten Zeitraum.

Unsere Anna würde eine mögliche Rente gern lebenslang in Höhe von 3.000 EUR absichern. Ab dem 67. Lebensjahr steht ihr aus einem unverfallbaren Anspruch gegenüber der Ärzteversorgung eine Rente in Höhe von 535 EUR zu. Demzufolge kann sich die Altersrente aus ihrer BU-Absicherung aus heutiger Sicht um diese 535 EUR reduzieren.

Exkurs: Abzüge von Berufsunfähigkeitsrenten

Steuern

Der Deutsche Gesetzgeber klassifiziert Rentenversicherungen seit 2005 in drei Schichten ein:

Schicht 1: Gesetzliche Renten und private Basisrentenversicherungen
Hierbei sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig (ab 2023 = 100%). Dafür müssen Renten versteuert werden (2023 = 83%, bis 2040 auf 100% steigend). Maßgeblich ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs.

Schicht 2: Betriebsrenten und RiesterRenten
Die Beiträge sind zu 100% steuerlich abzugsfähig, Renten müssen zu 100% versteuert werden

Schicht 3: private Rentenversicherungen
Die Beiträge sind nicht steuerlich abzugsfähig. Von Renten wird nur der so genannte Ertragsanteil versteuert. Berufsunfähigkeitsrenten sind zeitlich befristete Zahlungen. Der Ertragsanteil richtet sich nach der Dauer der voraussichtlichen Rentenzahlung. Faustregel: Dauer der BU-Rentenzahlung in Jahren = zu versteuernder Ertragsanteil in Prozent.

Kranken- und Pflegeversicherung

Versorgungswerkmitglieder haben überwiegend keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner. Demzufolge sind sie bei Rentenbezug freiwillig krankenversichert. Der Beitrag zur Kasse ist ein Prozentsatz von der Gesamtheit ihrer Einnahmen. Abhängig von eigenen Kindern und Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse sind 2023 zwischen 19,2% und 20,2% der Einnahmen für Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Besteuerung der Renten

Erhält Anna ab ihrem 67. Geburtstag erstmals eine Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag, muss sie von 100 EUR lebenslanger Rente 17 EUR versteuern.

Würde Anna dagegen mit 34 Jahren berufsunfähig und ihre BU-Rente (Bsp: 3.000 EUR) bis zum 67. Geburtstag bekommen, müsste sie..

..in Schicht 1 = 83% ihrer Rente versteuern (= 2.490 EUR)
..in Schicht 2 = 100% ihrer Rente versteuern (= 3.000 EUR)
..in Schicht 3 = 33% ihrer Rente als Ertragsanteil versteuern (= 990 EUR)

Kranken- und Pflegeversicherung

Bezogen auf die obigen 3.000 EUR BU-Rente müsste Anna monatlich rd. 606 EUR Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen. Plus Steuern. Vielleicht. Die konkrete Rechnung sieht wie folgt aus:

Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
versicherte BU-Rente

Abzüge Steuern

Abzüge SV-Beiträge

verfügbare BU-Rente

3.000 €

-237 €

-606 €

2.157 €

3.000 €

-387 €

-606 €

2.007 €

3.000 €

0 €

-606 €

2.394 €

Je nach gewählter Schicht stehen Anna im BU-Fall rd. 600 – 1.000 EUR weniger zur Verfügung, die sie für Steuern und Kranken-/Pflegeversicherungs-Beiträge abführen muss.

Besser wäre, ausgehend vom Nettobedarf die erforderliche BU-Rente zu ermitteln.

In den jeweiligen Schichten ergibt sich dadurch für Anna folgender konkreter Brutto-Absicherungsbedarf. Und sie hätte im Leistungsfall tatsächlich die gewünschten 3.000 € zur Verfügung:

Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
versicherte BU-Rente

Abzüge Steuern

Abzüge SV-Beiträge

verfügbare BU-Rente

4.390 €

-504 €

-887 €

3.000 €

4.900 €

-911 €

-990 €

3.000 €

3.760 €

0 €

-760 €

3.000 €

Anpassungsmöglichkeiten

Wer heute einen Vertrag kauft, der 20/30 Jahre halten soll, sollte auch Inflation, Gehaltssteigerungen und Lebens-Wendepunkte im Blick haben. 3.000 EUR heute waren mal rd. 6.000 DM, gefühlt und auf die Kaufkraft bezogen entsprechen heutige 3.000 EUR wohl eher 3.000 DM.

Ein Berufseinsteiger kann sich meist nicht vorstellen, dass aus seinen (brutto) 4.500 EUR Einstiegsgehalt schnell 6.000 oder 8.000 EUR werden. Bei vielen steigen die Konsumausgaben in einem ähnlichen Verhältnis – größere Wohnung, eigene 4-Wände, Kind und Kegel oder neue Hobbies sei Dank.

Vertragsdynamik
Wird von den meisten Versicherern angeboten, sollte immer vereinbart werden. Bedeutet: der Versicherer erhöht jedes Jahr Beitrag und Leistung um einen vereinbarten Prozentsatz. Der Vertragsinhaber kann widersprechen (dann wird der Vertrag unverändert fortgeführt). Ein dreimaliger Widerspruch (in unmittelbarer Folge) führt bei den meisten Anbietern zum Entfall dieser Vereinbarung.
Vorteil der Vertragsdynamik: die Leistung erhöht sich, ohne dass eine neue Risikoprüfung (neue Krankheiten, riskante Hobbies oder Tätigkeiten) erfolgt.

Leistungsdynamik – Rente
Neben einer Rentenerhöhung aus den Überschüssen des Versicherers (nicht garantiert), kann man eine garantierte jährliche Erhöhung der Rente im Leistungsfall vereinbaren.

Leistungsdynamik – Kapitalversicherung
Im oben beschriebenen Modell (BU+Kapitalversicherung) führt das dazu, dass der Versicherer im Falle einer den Sparbeitrag auf seine Kosten*) weiter erhöht, so dass damit gerade bei langen Laufzeiten geringere Rentenansprüche aus dem Versorgungswerk ausgeglichen werden können.

*) nicht wirklich auf Kosten des Versicherers, man zahlt für diese Klausel natürlich vorher einen Beitrag

Nachversicherungsgarantie
bei manchen Anbietern hat man in den ersten Jahren die Möglichkeit, die Leistungen ohne Anlass und ohne erneute Risikoprüfung bis zu einer festgelegten Höchstgrenze zu erhöhen.

Darüber hinaus bieten viele Versicherer die Möglichkeit, bei konkret im Vertrag beschriebenen Anlässen (z.B. Hochzeit, Kindgeburt, Niederlassung, Immobilienfinanzierung) die Leistungen innerhalb festgelegter Grenzen zu erhöhen.

Krisenoptionen
Nicht weniger wichtig sind Möglichkeiten, den Vertrag vorübergehenden Engpässen anpassen zu können, ohne den Schutz zu verlieren.

Wann ist Arzt berufsunfähig?

Im Idealfall (bestmögliche Definition) und ganz platt:
Anhand von Tätigkeitsbeschreibungen wird geprüft ob man für wenigstens 6 Monate krankheitsbedingt seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu 50% oder weniger ausüben kann. Das bedeutet: ein Arzt, der gewöhnlich 40 Wochenstunden arbeitet und aufgrund einer Erkrankung nur noch 20 oder weniger Stunden arbeiten kann ist berufsunfähig.

In der Praxis sind Definition und Prüfung natürlich komplexer. Deshalb sollte die Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten grundsätzlich von Experten begleitet werden.

Schadenbeispiele

Assistenzarzt mit Bandscheibenvorfall (29 Jahre alt) – 50% BU
FA Allgemeinmedizin mit Virusinfekt (31 Jahre alt) – 50% BU
FA Innere mit endogener Depression (34 Jahre alt) – 100%
Assistenzarzt mit Kopfverletzung mit Contusio cerebri (34 Jahre alt) – 100% BU

FA Orthopädie mit Hüftarthrose (39 Jahre alt) – 100% BU
FA Gynäkologie mit Astrozytom I (39 Jahre alt) – 50% BU
FA Pädiatrie mit Verbrennungen (43 Jahre alt) – 100% BU
FA Neurologie mit Leberzirrhose (46 Jahre alt) – 70% BU

Übrigens: eine 100%ige Berufsunfähigkeit nach den Regeln einer privaten BU-Versicherung entspricht in den meisten Fällen nicht 100% im Sinne der Ärzteversorgung. Während private Versicherer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zugrunde legen, prüfen Versorgungswerke auf alle ärztlichen Tätigkeiten.

Mythos oder Wahrheit?

„Zu jeder Berufsunfähigkeits-Versicherung gehört eine Rechtsschutzversicherung“ … das ist nicht richtig, aber auch nicht ganz falsch. Wer seine BU-Rente mithilfe eines Anwalts einklagen muss hat meist vorher ganz viel falsch gemacht (oder seine Berater) oder den falschen Versicherer erwischt.

Zunächst sind klare Vertragsbedingungen und eine saubere Antragstellung das Fundament einer später reibungslos verlaufenden Leistungsprüfung.

Darüber hinaus sollte ein Versicherter niemals eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne fachkundige Begleitung beantragen. Wer keinen fachkundigen Berater an seiner Seite weiß, dem ist hier am besten mit einem auf BU-Leistungsfälle spezialisierten Versicherungsberater geholfen.

Selbst versierte Berater greifen mittlerweile gern auf diese Dienstleister zurück, da diese allein schon aufgrund ihrer Fallzahlen eine außerordentliche Expertise besitzen. Dadurch werden sie deutlich schneller und gleichzeitig zuverlässiger das gewünschte Ergebnis erzielen.

Noch Fragen?
Wir haben die Antworten.

Telefon:
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