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Die wichtigsten Fakten zur Berufshaftpflicht für die Arztpraxis

Was Praxisinhaber über ihr spezielles Haftungsrisiko wissen sollten.

Medizinstudent

Assistenzarzt

Facharzt

Arztpraxis

Gesetzgebung und Berufsordnung verpflichten Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis, sich und die Praxis ausreichend gegen Haftpflicht-Ansprüche zu versichern. Keine Praxis ohne Berufs-Haftpflicht-Versicherung.

Was sind die gesetzlichen / rechtlichen Grundlagen der Arzthaftung?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 630a-630h, 823 ff.;

Berufsordnung;

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 100 ff.;

SGB V §95e

Absicherungsmotive

Mediziner tragen heutzutage eine enorme Verantwortung. Patienten vertrauen ihnen ihre Gesundheit an, verlassen sich auf ihr Urteil und Therapieempfehlungen. Heilbehandler sind regelmäßig gezwungen, unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen und dabei nichts zu übersehen. Kleine Fehler oder Unaufmerksamkeiten können zu großen Katastrophen führen.

In Zeiten von Emergency Room, Greys Anatomy und Dr. Google werden ärztliche Ratschläge und Entscheidungen immer kritischer hinterfragt. Daher verwundert es nicht, dass nach Schätzung der Deutschen Ärzteversicherung jährlich etwa 400.000 Vorwürfe aufgrund medizinischer Behandlungsfehler erhoben werden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt dich vor Schadenersatzansprüchen aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern.

Ist eine Berufshaftpflicht für die Arztpraxis sinnvoll?

Die ärztliche Berufsordnung schreibt für alle Ärzte ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz vor.

Für Arztpraxen mit einem kassenärztlichen Versorgungsauftrag ist eine Berufshaftpflicht-Versicherung zusätzlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Bestehen eines Vertrages wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens vom zuständigen Zulassungsausschuss geprüft.

Wer braucht eine Berufshaftpflicht für eine Arztpraxis?

Jede Arztpraxis benötigt eine Berufshaftpflicht- und eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Was unterscheidet Berufshaftpflicht von Betriebshaftpflicht?

Während eine Berufshaftpflicht Schäden aus der Berufsausübung des versicherten Arztes versichert, übernimmt eine Betriebshaftpflicht zusätzlich Schutz gegen Gefahren, die sich aus dem Betrieb einer Arztpraxis ergeben. Das können sein:

  • wenn jemand im Bereich der Praxis einen Schaden erleidet;
  • durch Praxis-Personal verursachte Schäden (Arbeitgeberhaftung).
  • die persönliche gesetzliche Haftung des Praxis-Personals.

Was muss eine Berufshaftpflicht für eine Arztpraxis leisten?

  1. Prüfung

Eine Haftpflichtversicherung prüft zunächst Rechtslage und gegen den Versicherten erhobene Forderungen.

  1. Befriedigung

Berechtigte Ansprüche werden befriedigt / entschädigt.

  1. Abwehr

Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen (passive Rechtsschutzfunktion).

  1. Erweiterter Strafrechtsschutz

Darüber hinaus wird bei guten Berufshaftpflicht-Verträgen Rechtsschutz für strafrechtliche Vorwürfe  gewährt, die auch eine Haftung nach sich ziehen können (erweiterter Strafrechtsschutz).

  1. Nachhaftung

Für den Fall der Beendigung der ärztlichen Tätigkeit oder des Todes.

Welche Schäden versichert eine Berufshaftpflichtversicherung für die Arztpraxis?

Personenschäden …
… resultieren aus einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Anspruchstellers. Infrage kommen Forderungen in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Sachschäden …
… entstehen, wenn das Eigentum des Anspruchstellers beschädigt oder zerstört wird. Forderungen des Geschädigten sind Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Reparatur oder Neuanschaffung, ggf. auch Nutzungsausfall.

Vermögensschäden …
… verursachen einen geldwerten Nachteil, ohne dass gleichzeitig ein Personen- oder Sachschaden eintritt.

 

Welche Tätigkeiten versichert eine Berufshaftpflicht für eine Arztpraxis?

Versichert werden alle im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten der Praxis und seines Personals. Diese vollständig zu identifizieren ist Aufgabe einer umfassenden Risikoanalyse. Erst danach ist die Konfiguration des benötigten Haftpflicht-Schutzes möglich.

Wie ist das Personal der Praxis in der Berufshaftpflicht versichert?

Mitversichert ist sowohl ärztliches als auch nichtärztliches Personal. Während nichtärztliches Personal (Arzthelferinnen, MFA´s, Empfangsmitarbeiter, Reinigungspersonal) unbegrenzt mitversichert ist, gibt es beim ärztlichen Personal Grenzen.

Die meisten Anbieter versichern Weiterbildungsassistenten (innerhalb der ersten Facharztausbildung) unbegrenzt. Weiterbildungsassistenten, die bereits eine Facharztanerkennung in einem anderen Fachgebiet haben, werden oftmals gegen einen Zuschlag mitversichert.

Angestellte Fachärzte sind bei vielen Anbietern gegen eigenen Beitrag zu versichern. Bei manchen Anbietern sind ein oder zwei angestellte Fachärzte beitragsfrei mitversichert.

Exkurs: angestellte Ärzte versichern sich alternativ selbst?!

Gelegentlich trifft man auf Praxen, in denen Inhaber angestellte Ärzte verpflichten, ihre persönliche gesetzliche Haftung selbst zu versichern. Das ist, insbesondere aus Sicht der Praxis, eine denkbar unkluge Strategie. Die Haftpflicht des angestellten Arztes wird im Schadenfall den Arzt vor Schaden bewahren, nicht aber die Praxis.

Also, Finger weg von solchen Konstrukten.

Welche Versicherungssummen (Deckungssummen) sollte die Berufshaftpflicht einer Arztpraxis  haben?

Das BGB bestimmt, dass du mit deinem jetzigen und zukünftigen Vermögen haftest. Also unbegrenzt. Deshalb können die zu vereinbarenden Deckungssummen nicht hoch genug sein.

Üblich sind 5 Mio EUR, es gibt auch Angebote für 7,5 oder 10 Mio EUR Deckung.

Wofür leistet eine Berufshaftpflicht für die Arztpraxis nicht?

Vorsatz
Für z.B. vorsätzlich verursachte Schäden oder Behandlungen mit behördlich verbotenen Arzneimitteln leistet kein Versicherer.

Regresse
Wenn z.B. die Kassenärztliche Vereinigung oder eine Krankenkasse des Arzt regressiert, ist die Berufs-/Betriebshaftpflicht dafür nicht eintrittspflichtig. Gegen derartige Risiken kann sich der Arzt mit einer speziellen Regress-Versicherung schützen.

Cyber-Schäden
Gelangen durch einen erfolgreichen Cyberangriff auf die Praxis Daten Dritter in die Hände von Unbefugten, dann sind daraus resultierende Schäden kein Fall für die Berufs-/Betriebshaftpflicht.

Aufgabenbereich Öffentliche Hand
Schäden, die in den Aufgabenbereich des Kommunalen Schadenausgleiches oder anderer öffentlich-rechtlicher Träger fallen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Werden medizinische Behandlungen nicht ordnungsgemäß oder unsachgemäß ausgeführt spricht man von einem Behandlungsfehler, der zivil- und strafrechtlich verfolgt werden kann. Eine im Jahr 2019 von der Bundesärztekammer durchgeführte Erhebung identifizierte im Zeitraum 2006-2019 rd. 11.000 Behandlungen mit mutmaßlichen Behandlungsfehlern, die jedes Jahr durch Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Kammern zu bewerten waren.

Patientenaufklärung und Dokumentation als Risikovorsorge und Vertrauensbildung?

Eine für den Patienten verständliche Aufklärung schafft nicht nur Vertrauen und Patientenzufriedenheit, sie ist auch die Basis einer eventuellen späteren Abwehr unberechtigter Forderungen. Deshalb sollte der Patient nicht nur umfassend und verständlich aufgeklärt, sondern das ganze auch nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ist der Geltungsbereich einer Berufshaftpflicht für Arztpraxen eingeschränkt?

Der Versicherungsschutz ist in der Regel auf Tätigkeiten in Deutschland begrenzt. Für Erste Hilfe und Notfälle des Inhabers leisten die meisten Anbieter weltweit.

Auf was sollten Praxisinhaber bei ihrer Berufshaftpflicht achten?

ausreichende Deckungssummen (mindestens 5 Mio Euro) – je höher desto besser;

Mitversicherung aller relevanten Tätigkeiten (z.B. auch besondere Nebentätigkeiten);

kompetenter Risikoträger (Versicherer): ein Versicherer, der auf Landwirtschaft spezialisiert ist, wird sich eher weniger bis gar nicht im Bereich Heilwesen auskennen

Wie verhält sich ein Arzt im Schadenfall richtig?

Informiere immer zuerst deinen Versicherer und stimme das weitere Vorgehen mit ihm ab. Sende diesem eine ausführliche Stellungnahme zu dem Behandlungsfehlervorwurf und die relevanten Patientenunterlagen in Kopie;

Erkenne keine Ansprüche Die Bewertung der maßgeblichen Situation und der daraus folgenden Ansprüche ist Aufgabe deines Haftpflichtversicherers, bzw. von dessen spezialisierten Juristen und Gutachtern;

Wirst du aufgefordert, Patientenunterlagen herauszugeben, bist du verpflichtet, entsprechende Kopien gegen Erstattung von Kopierkosten zur Verfügung zu stellen (gib niemals Originale heraus, auch kein bildgebendes Befundmaterial);

Fordert ein Dritter Unterlagen an, muss der Patient zuvor eine Schweigepflichtentbindung oder Vollmacht erklärt haben. Lass dir diese schriftlich vorlegen und mach eine Kopie für deine Unterlagen.

ACHTUNG: Bei der Schadenmeldung gehen persönliche Daten eines Anspruchstellers / Patienten niemanden außer den Versicherer etwas an. Die Weitergabe von Patientendaten an Unbefugte (dazu gehören alle, die nicht beim Versicherer direkt angestellt oder von ihm mit der Schadenregulierung beauftragt sind) ist ein strafrechtlicher Verstoß (§ 203 StGB).

Was kostet eine Berufshaftpflicht für eine Arztpraxis?

Das ist abhängig vom individuellen Risiko der Praxis, also Fachgebiet, Schwerpunkt, Behandlungsspektrum, ärztliches Personal, Versicherungsumfang, Vorschäden.

Was passiert, wenn sich relevante Dinge in der Praxis ändern?

Wichtiger Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung für die Arztpraxis ist die so genannte Vorsorgeversicherung. Sie sorgt dafür, dass du bei einer Änderung des Risikos (z.B. Einführung operativer Leistungen) deinen Versicherungsschutz nicht verlierst. Das höhere Risiko ist bis zur nächsten Fälligkeit (Zeitpunkt der Beitragszahlung) mitversichert und muss spätestens dann dem Versicherer angezeigt werden. Dafür schickt dir der Versicherer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin einen Fragebogen.

Aber Achtung:
die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Bereiche, die der Versicherer bedingungsgemäß nicht versichert!
(z.B. bei manchen Anbietern: aktive Geburtshilfe, Schönheitschirurgie, o.ä.)

Schadenbeispiele

Ein Patient bleibt an einem Teppich/Läufer, der vor dem Patientenempfang der Praxis ausliegt, hängen, stürzt und bricht sich dabei das Schlüsselbein. Die Krankenkasse des Patienten fordert von der Praxis Schadenersatz für Behandlungskosten und Verdienstausfall.

Eine Facharzt verschreibt einer Patientin ein Medikament, das als Nebenwirkung temporäre psychische Beschwerden hervorruft. Die Patientin verklagt den Internisten auf Schmerzensgeld aufgrund fehlender Aufklärung.

Einem Patienten werden bestimmte Medikamente verordnet. Dabei wird versäumt, nach Allergien zu fragen. Der Patient erleidet nach Einnahme des Medikaments einen  allergischen Schock und muss in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Krankenkasse des Patienten nimmt den Behandler wegen Schadenersatz in Anspruch.

gut zu wissen: Haftung im Ruhestand

Praxis verkauft – Haftung auch weg?!

In einzelnen Fällen kann es passieren, dass sich ein Schaden erst Jahre später verwirklicht und zwischen Behandlung und Schadeneintritt die Praxis abgegeben oder aufgelöst wurde. Besteht dann kein Berufshaftpflicht-Versicherungsvertrag mehr, steht der Arzt den Ansprüchen allein gegenüber und haftet ggf. mit seinem Privatvermögen.

Deshalb sollte bei abgebenden Ärzten streng darauf geachtet werden, dass eine so genannte Nachhaftungsversicherung besteht. Das kann gegen eine geringe Prämie vereinbart werden oder standardmäßig im bestehenden Vertrag enthalten sein.

Berufshaftpflicht für ärztliche Kooperationen

Berufsausübungsgemeinschaft  (BAG / üBAG)

Die meisten Versicherer bieten Gesellschaftern einer Berufsausübungsgemeinschaft Rabatte, wenn mindestens 2 Gesellschafter/Ärzte bei diesem Versicherer haftpflicht-versichert werden. Die Absicherung aller Ärzte bei einem Anbieter spart außerdem bürokratischen Aufwand. Wird z.B. eine BAG mit einem Betriebshaftpflichtschaden konfrontiert, müssen meist alle Versicherer anteilig leisten, was bei zwei und mehr Versicherern zu erheblichem Mehraufwand führen kann.

Die gemeinsame Absicherung kann mit einem Versicherungsvertrag für die gesamte BAG oder mit einem Vertrag je Gesellschafter erreicht werden. Beide Gestaltungen haben Vor- und Nachteile. Welche Gestaltung vorteilhafter ist, kann erst nach Kenntnis der Details des konkreten Falls gesagt werden.

Praxisgemeinschaft

Siehe BAG.

Bei einer Praxisgemeinschaft muss jede beteiligte Praxis einen eigenen Berufshaftpflicht-Versicherungsvertrag haben.

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