Berufshaftpflicht Medizinstudent

Ist die Berufshaftpflicht für Medizinstudenten sinnvoll?
Das Thema in 15 Sekunden
Als Famulus oder Student im Praktischen Jahr bist du über das Lehrkrankenhaus oder die Lehrpraxis versichert, falls du einen Patienten falsch behandelst und dadurch schädigst. Die Regel sagt: du musst deiner ärztlichen Aufsichtsperson korrekt Folge leisten, dann bist du auf der sicheren Seite.
Keine Regel ohne Ausnahme. Deswegen sollten lernende Mediziner auf ein mögliches Haftpflicht-Risiko im Studium blicken. Der Schutz einer Haftpflichtversicherung für einen Medizinstudenten gegen dieses Risiko kostet im praktischen Jahr weniger als zehn Euro pro Jahr. Er gilt auch für Kliniken und Einsätze im Ausland. Lasse dir noch heute ein Angebot von uns erstellen. Wir erläutern dir gerne bei einer Beratung vor Ort oder online, welche Leistungen eine gute Berufshaftpflichtversicherung für einen Medizinstudent zu einem geringen Beitrag bereitstellt.
Absicherungsmotive
Das deutsche BGB ist in diesem Punkt eindeutig: wer schuldhaft einen Schaden verursacht muss Schadenersatz leisten. Mit seinem jetzigen und, wenn das nicht reicht, seinem zukünftigen Vermögen. Wer nicht hilflos immensen Schadenersatzforderungen gegenüberstehen will, sichert sich für kleines Geld ab.
Darüber hinaus gibt es Universitäten, die den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten ausdrücklich vorschreiben. (z.B: Studienordnung der LMU München vom 24.11.2009, § 17 Versicherung: „Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.“)
Wer braucht wann eine Berufshaftpflicht für einen Medizinstudent
Empfehlenswert für Studenten mit bestandenem Physikum, die Famulatur-Kliniken gehen recht unterschiedlich mit den Anforderungen an den Studenten um. Medizinstudenten mit Ambitionen auf ein Auslandspraktikum (Famulatur oder PJ-Tertial) kommen in der Regel nicht an einer Berufshaftpflicht vorbei. Von vielen Kliniken wird meist vor Stellenantritt der Nachweis einer entsprechenden Versicherung (Versicherungsbestätigung) gefordert. Auch die Tätigkeiten von Medizinstudierende müssen mit einer Haftpflicht abgesichert sein.
Was leistet die Haftpflichtversicherung für Medizinstudenten?
Wichtige Inhalte
- Es sollte grundsätzlich die gesamte dienstliche Tätigkeit (inklusive Weiterbildung) in der Berufshaftpflicht für einen Medizinstudent versichert sein;
- Erweiterter Strafrechtsschutz (für die Kosten von Strafverfahren, z.B. aufgrund des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung) sollte enthalten sein;
- Eine subsidiäre Privathaftpflicht (subsidiär bedeutet, dass du über den Berufshaftpflichtvertrag auch als Privatperson versichert bist, wenn du keinen anderweitigen Vertrag hast) ist für all diejenigen hilfreich, die nicht mehr über ihre Eltern versichert sind.
- Neben der Privathaftpflichtversicherung und der praktischen Tätigkeiten im Medizinstudium sollte auch die Anschlussdeckung bei Aufnahme einer assistenzärztlichen Tätigkeit nach dem Medizinstudium inklusive sein. Informationen über die Absicherung „Jungmediziner in Ausbildung“ von HDI Versicherungen und der Ärzteversicherung erhalten Sie über Ihren persönlichen Ansprechpartner. Senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir informieren Sie umgehend über die Absicherung.
Gut zu wissen
Wichtiger Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner ist die so genannte Vorsorgeversicherung. Sie sorgt dafür, dass du bei einer Änderung des Risikos (z.B. Statuswechsel Medizinstudent-Arzt oder Arzt-Facharzt) deinen Versicherungsschutz nicht verlierst. Das höhere Risiko ist bis zur nächsten Fälligkeit (Zeitpunkt der Beitragszahlung) mitversichert und muss dann dem Versicherer angezeigt werden. Dafür verschickt der Versicherer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin entsprechende Fragebögen.
Was ist nicht versichert?
z.B.: vorsätzlich verursachte Schäden; Behandlungen mit behördlich verbotenen Arzneimitteln; kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe (mit Einschränkungen); eine ärztliche Tätigkeit außerhalb des Ausbildungsverhältnisses; eine ausschließlich verwaltende Tätigkeit; Schäden, die in den Aufgabenbereich des Kummunalen Schadenausgleiches oder anderer öffentlich-rechtlicher Träger fallen.
Was tun im Schadenfall?
- Informiere immer zuerst deinen Versicherer und stimme das weitere Vorgehen mit ihm ab. Sende diesem eine ausführliche Stellungnahme zu dem Behandlungsfehlervorwurf und die relevanten Patientenunterlagen in Kopie;
- Erkenne keine Ansprüche an. Die Bewertung der maßgeblichen Situation und der daraus folgenden Ansprüche ist Aufgabe deines Haftpflichtversicherers, bzw. von dessen spezialisierten Juristen und Gutachtern;
- Wirst du aufgefordert, Patientenunterlagen herauszugeben, bist du verpflichtet, entsprechende Kopien gegen Erstattung von Kopierkosten zur Verfügung zu stellen (gib niemals Originale heraus, auch kein bildgebendes Befundmaterial);
- Fordert ein Dritter Unterlagen an, muss der Patient zuvor eine Schweigepflichtentbindung oder Vollmacht erklärt haben. Lass dir diese schriftlich vorlegen und mach eine Kopie für deine Unterlagen.
Gut zu wissen
Bei der Schadenmeldung gehen persönliche Daten eines Anspruchstellers / Patienten niemanden ausser den Versicherer etwas an. Die Weitergabe von Patientendaten an Unbefugte (dazu gehören alle, die nicht beim Versicherer direkt angestellt oder von ihm mit der Schadenregulierung beauftragt sind) ist ein strafrechtlicher Verstoß (§ 203 StGB).
Mythos oder Wahrheit?
„Haftpflicht leistet nicht bei grober Fahrlässigkeit“ … das ist natürlich Unsinn. Eine persönliche Haftpflichtversicherung für Medizinsudenten leistet grundsätzlich bei allen Graden von Fahrlässigkeit. Genau dafür ist sie da. Als Service können Sie weitere Informationen bei uns anfordern.
Tipp: Schau bei der Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten nicht ausschließlich auf den Preis. Natürlich haben niedrige Beiträge Vorteile, aber bei dieser Absicherung sprechen wir von unter 100 Euro im Jahr. Die Kosten spielen hier also eine untergeordnete Rolle, im Gegensatz zu den Leistungen. Bei Forderungen beziehungsweise Haftungsfragen aus der beruflichen Tätigkeit sollte die Berufshaftpflicht für einen Medzinstudent eine sehr hohe Deckungssumme für Personen-, Sach und Vermögensschäden von pauschal 5 Millionen Euro bereitstellen.
Kostenlose Berufshaftpflicht Medizinstudent
Einige Vermittler bieten die Berufshaftpflicht für den Medizinstudenten kostenlos an. Möglicherweise ist dies ein Weg, Interessenten frühzeitig an das Unternehmen oder den Vermittler zu binden, um über den Faktor Dankbarkeit später einfacher ins Gespräch zu kommen.
Grundsätzlich sind diese Produkte (soweit sie uns bekannt sind) leistungsseitig nicht zu beanstanden, sie enthalten den identischen Versicherungsschutz wie ihre Geschwister, die meist für unter 10 EUR Jahresbeitrag zu haben sind.
Wir stehen dieser Praktik neutral gegenüber. Wem´s gefällt, Bitteschön. Aber Achtung! Mit Speck fängt man Mäuse – Sei keine Maus!