oder: über den Preis der Beliebigkeit …
„Der Freund eines Freundes meines Bruders arbeitet bei der XY-Versicherung und weil der früher nach drei Whisky-Cola immer so lustige Witze erzählt hat, kaufe ich meine Versicherungen ausschließlich bei dem“ … „Ich bleibe erst mal bei dem alten Steuerberater der Praxis, der kennt alles“ … „Der Anwalt ist der Freund meines Nachbarn, der macht mir das für ganz wenig Geld“ … „Pah, Fachanwalt oder nicht, so ein Praxiskaufvertrag ist doch nix besonderes“ … „Niederlassungsberatung bekomme ich von meiner Bank“ …
Braucht man wirklich einen Experten oder sind Fachanwälte, Steuer-Fachberater und Ärzteberater überbewertete Fachidioten, die nur auf die viele Kohle von Weißkitteln scharf sind?
Die Beantwortung dieser Frage dürfte einem Arzt nicht schwerfallen. Wieviel Hausärzte (die nicht zufälligerweise gleichzeitig Kardiologen sind) gibt es, die sauber eine Herzkatheter-Untersuchung hinbekommen? Immerhin lässt sich sogar bei Google nachlesen, wie man das macht.
Ein Spezialist weiß, wo er hingreifen, was er fragen muss, welche Symptomatik auf welche Ursache schließen lässt – kurzum: er kann effizient helfen und das Risiko einer Falschbehandlung wird deutlich verringert.
Dennoch finden sich immer wieder Konstellationen, wo z.B.
- Steuerberater Arztpraxen wie einen Handwerksbetrieb betreuen;
- Anwälte Kauf- und Gesellschaftsverträge erstellen, die den Besonderheiten einer Arztpraxis in keiner Weise gerecht werden;
- Versicherungsvermittler keine Ahnung von den Risiken eines Arztes oder einer Arztpraxis haben.
In 25 Jahren haben wir vieles gesehen und erlebt. Wenn etwas in die Hose ging, dann meist weil ein „Experte für alles“ am Werk war.
Praxisbeispiel 1:
Drei Ärzte gründen eine Praxisgemeinschaft, incl. eigener Praxisimmobilie. Nach dem Erstgespräch entscheiden sie sich, das Honorar eines externen Beraters zu sparen und alles selbst zu erledigen (betriebswirtschaftliche Prognosen, Finanzierungskonzept, Bankverhandlungen). Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und der Risikobewertung der Bank kam die Finanzierung mit einem Zinsaufschlag von ca. 2% zustande.
#Ergebnis: Die Ärzte sparten ein vierstelliges Honorar und zahlten über die Dauer der Zinsbindung rd. 80.000 EUR mehr Zinsen.
Praxisbeispiel 2
Eine Praxis mit angestellten Ärzten wird von der Gesetzlichen Rentenversicherung überprüft. Dabei stellt sich u.a. heraus, dass ein Arzt nicht von der Gesetzlichen Rentenversicherung befreit war. Das beim Steuerberater ansässige Lohnbüro war mit den gesetzlichen Grundlagen scheinbar nicht hinreichend vertraut und versäumte es, einen Befreiungsnachweis vorlegen zu lassen.
#Ergebnis: Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen in 5stelliger Höhe durch den Praxisinhaber
Praxisbeispiel 3
In einer BAG, bestehend aus 2 Kollegen, fällt ein Arzt über einen Zeitraum von 6 Monaten krankheitsbedingt komplett aus. Im BAG-Vertrag findet sich keine Regelung zu einer abweichenden Gewinnverteilung und Kostentragung. Möglichkeiten zur Absicherung der Praxiskosten sind den Ärzten nicht bekannt. Eine Vertretung kann nicht gefunden werden.
#Ergebnis: der kranke Kollege erhielt weiterhin seinen vollen Gewinnanteil (50%). Der gesunde Kollege arbeitete über 6 Monate deutlich mehr, um den Ausfall des Kollegen zu auszugleichen. Trotzdem sank der Gewinn der Praxis, weil der gesunde Kollege den Ausfall nicht 100%ig kompensieren konnte, beide Ärzte mussten deutliche Einbußen hinnehmen.
Praxisbeispiel 4
Ein angestellter Arzt wird von einem „Finanz(Be)Rater“ auf das Thema Vermögensanlage angesprochen. Die seit rund 15 Jahren bestehende Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) wird gekündigt, damit die dadurch frei werdenden Beiträge in eine neu zu beantragende Rentenversicherung gespart werden können.
#Möglicher Schaden: der Arzt hatte einige Jahre zuvor eine Krebsbehandlung erfolgreich überstanden. Aufgrund dieser Diagnose hätte er bei korrekter Antragstellung nirgendwo eine adäquate Einkommensabsicherung neu bekommen.
Klarerweise hat jedes Unternehmen das Ziel, wirtschaftlich zu arbeiten und Geld zu verdienen. Und richtigerweise sollte ein Unternehmen mit klar definierter Zielgruppenstrategie und -spezialisierung mehr verdienen, als ein „Wir-können-alles-Unternehmen“. Schließlich kann ein Spezialist Dinge schneller und mit weniger Aufwand erledigen. Das ist bei Beratungsunternehmen nicht anders, als bei Ärzten. Allerdings dürfte eingangs erwähnter Hausarzt nicht im Traum daran denken, besagte Herzkatheter-Untersuchung tatsächlich selbst vorzunehmen.
Nehmen Sie sich die Zeit, einen Experten für die Betreuung Ihrer wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Belange zu finden. Am Ende des Tages ist diese Strategie die preiswerteste Lösung, denn sie erhöht die Wahrscheinlichkeiten, dass die Dinge funktionieren wie sie sollen und Ihnen unliebsamer Ärger und Stress erspart bleiben.
Wie können Sie einen Experten von einem Laien unterscheiden? Ganz einfach. Stellen Sie Fragen, bereiten Sie sich auf das erste Gespräch vor und hören Sie auf Ihren Bauch. Ein Profi entwickelt einen Plan, kann Ihnen darlegen wie Sie Ihr Ziel erreichen können und was dafür nötig ist. Oder auch, warum etwas nicht funktionieren wird, funktionieren kann. Ein Experte kann immer schlüssig darlegen, warum seine Empfehlung so und nicht anders lautet. Und bei Bedarf kann Ihnen der Experte Referenzen nennen, die Ihnen Rede und Antwort zu ihren eigenen Erfahrungen stehen.